Widerrufsrecht für Unternehmer

Widerrufsrecht für Unternehmer

AG Cloppenburg, Urteil vom 2.10.2012 – 21 C 193/12


Auch Unternehmer können sich auf ein vertraglich vereinbartes Widerrufsrecht berufen, sofern sich aus den Hinweisen in der Widerrufsbelehrung nicht ergibt, dass dieses ausschließlich für Verbraucher gelten soll.
So entschied das Amtsgericht Cloppenburg in seinem Urteil vom 2.10.2012.
Laut § 360 Abs. 3 BGB kann der Unternehmer durch Verwendung der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung sichergehen, dadurch den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. In dieser jedoch wird der Verbraucher im Sinne des BGB nicht benannt und es erfolgt keine Unterscheidung hinsichtlich der möglichen Adressaten; folglich sei ihre Geltung gegenüber Jedermann anzunehmen – auch gegenüber Unternehmern. Auch eine Bezugnahme auf die verbraucherschützenden Vorschriften ließe hier keine andere rechtliche Bewertung zu, da diese erst bei der Berechnung des Fristbeginns sowie in Bezug auf die Informationspflichten zur Anwendung kämen. Das eigentliche Widerrufsrecht werde hingegen ohne jeden Zusatz oder Hinweis eingeräumt und gelte daher auch für Unternehmer.
Folglich ist Online-Händlern anzuraten, ihrer Widerrufsbelehrung den laut BGH zulässigen Zusatz „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ voranzustellen.