WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht

Wettbewerbsverstöße treten im geschäftlichen Verkehr häufig im Zusammenhang mit Werbung auf. Dass Unternehmen mittels rechtswirdriger Werbung, wie irreführender Produktbeschreibungen, unzulässigen Verkaufsförderaktionen oder unzumutbarer Belästigungen versuchen, den Absatz Ihrer Produkte zu erhöhen, ist keine Seltenheit. Auch stellen Firmen immer wieder Produkte unter Verletzung von Patentrechten, Markenrechten oder Urheberrechten her und schädigen hierdurch den tatsächlichen Inhaber des gestigen Eigentums. Gerade in Online-Shops und bei Ebay sind häufig Wettbewerbsverstöße anzutreffen.

Sollten Sie auf einen Wettbewerbsverstoß Ihres Konkurrenten aufmerksam werden, können wir für Sie dagegen vorgehen. Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kann der Verletzer zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit einem angemessenen Vertragsstrafeversprechen aufgefordert werden. Sofern er eine solche verweigern sollte, kann der Unterlasungsanspruch gerichtlich, zumeist im Eilverfahren durchgesetzt werden. Darüber hinaus stehen Ihnen im Wettbewerbsrecht auch häufig Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche zu, die wir ebenfalls für Sie verfolgen.

Selbstverständlich vertreten wir auch Ihre Intressen, wenn Sie selbst eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben.

Auch vorbeugend beraten wir Sie gern darüber, worauf Sie im geschäftlichen Verkehr und bei der Werbung achten sollten.