MessebetreuungMessebetreuung

Auf Messen werden oftmals auch Plagiate ausgestellt. Wenn Sie während einer Messe derartigen Rechtsverletzungen ausgesetzt sind, gilt es schnell zu reagieren.

Wir besuchen für Sie die Messen, auf denen Sie mit illegaler Nachahmung Ihrer Produkte rechnen. Vor Ort ist es uns möglich, den Rechteverletzer mit sehr kurzer Fristsetzung von wenigen Stunden abzumahnen und eine Unterlassungserklärung zu verlangen. Falls erforderlich würden wir für Sie eine Einstweilige Verfügung erwirken, die gegebenenfalls auch eine Beschlagnahme der Produktfälschungen beinhaltet.

Sofern Sie bereits im Vorfeld der Messe Kenntnis von zu erwartenden Verletzungen erlangen (beispielsweise durch einen Produktkatalog eines Mitbewerbers), ist es sinnvoll, uns frühzeitig zu unterrichten. So können wir uns mit Zoll, Gerichtvollzieher und zuständigem Gericht vorher in Verbindung setzen und erforderliche Maßnahmen auch für das Wochenende ankündigen. Bei Produktpiraterie aus dem Ausland ist es auch möglich, schon vor Messebeginn ein Beschlagnahmeverfahren einzuleiten, so dass Falsifikate bereits beim Grenzübergang vom Zoll aus dem Verkehr gezogen werden können.

Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie selbst in Anspruch genommen werden, obwohl Ihnen ein Recht zur Präsentation des Produkts zusteht.