Jede Domain gibt es – wie Telefonnummern – aus technischen Gründen weltweit nur einmal und sie ist für jedermann weltweit abrufbar. Hieraus ergeben sich für jeden Domeininhaber entsprechende haftungsrelevante Aspekte. Eng verbunden ist die Haftung in Domainstreitigkeiten auch mit dem Markenrecht. In diesem Bereich werden nicht selten Abmahnungen ausgesprochen.
Domainnamen sind somit einzigartig. Durch eine Registrierung wird eine Domain unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für jeden Dritten gesperrt. Deshalb ist die Registrierung maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Frage, wem die Domain gehört, wer was mit ihr machen darf und wer wofür zur Verantwortung gezogen werden kann. So ist beispielsweise, das sog. domain parking, auch domain grabbing genannt, verboten und kann auch zu markenrechtlichen Abmahnungen führen.
Denn unabhängig vonm reinen Recht an der Domain selbst, kann dem Domaininhaber an der die Second Level Domain bildenden Zeichenfolge eine namensrechtlich, markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich begründete Rechtsstellung zukommen.