Sobald Software, Kunstwerke, Musikstücke oder literarische Werke eine gewisse schöpferische Höhe erreicht haben, wird daran ein Urheberrecht begründet. Das Urheberrecht verleiht dem Schöpfer ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem Werk, so dass nur er - der Urheber - es vervielfältigen und verbreiten darf.
Für den Fall, dass Sie sich dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung durch eine Abmahnung ausgesetzt sehen, sprechen Sie uns an.
Sofern Sie in Ihrem Urheberrecht verletzt wurden, stehen wir Ihnen zum Schutze Ihrer Rechte ebenso gern zur Verfügung.
Gegenstand einer Urheberrechtverletzung kann neben Software auch Musik, Filme, Computerspiele, Bilder, Fotos, Grafiken, Skizzen, Datenbanken, Stadtpläne, Routenplaner, Skizzen, Bücher, Buchtitel sowie Texte aus Zeitschriften oder Broschüren sein. Eine Urheberrechtsverletzung tritt nicht allein in Fällen von sog. Filesharing auf. Insbesondere Softwareentwickler sehen sich nicht selten in ihrem Urheberrecht verletzt.