DesignschutzDesignschutz

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, für Ihr Design den erforderlichen Schutz zu erlangen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um designte Kleidung, Schuhe, Accessoires, mithin Mode, Schmuck, Dekorations Artikel oder Design Möbel, Kuscheltiere, Haushaltsgegenstände oder Produkte aus der Industrie handelt. Insbesondere im Bereich der Produktgestaltung und der Mode ist es erforderlich, ein markantes Erscheinungsbild zugunsten des Designers bzw. Produktdesigners oder des Unternehmens vor Nachahmung zu sichern. Als Geschmacksmuster können zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsformen geschützt werden.

Sollte Ihr geschütztes Design durch ein anderes Unternehmen nachgeahmt werden oder wird Ihnen eine Geschmacksmusterverletzung vorgeworfen, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen.

Unabhängig von der Art des Designschutzes gewährt ein Geschmacksmuster dem Inhaber ein ausschließliches Recht, welches ihm unter anderem ermöglicht, jedermann die Verwendung des Designs zu verbieten und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

In der Regel empfiehlt es sich, das Geschmacksmuster eintragen zu lassen. Insoweit kann Schutz für den nationalen Bereich beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie für den gesamten Raum der Europäischen Union als Gemeinschaftsgeschmacksmuster beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum - EUIPO (ehem. Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt - HABM), beantragt werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, ein Design über eine sogenannte Internationale Geschmacksmusteranmeldung bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) für viele außereuropäischen Ländern schützen zu lassen. Ferner besteht auf europäischer Ebene die Möglichkeit einen Geschmacksmusterschutz für drei Jahre auch ohne entsprechende Eintragung zu erhalten.