DatenschutzDatenschutz

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Die DSGVO brachte einige Neuerungen mit sich, welche vielen Unternehmen bis heute nicht transarent genug erscheint.

So müssen Unternehmen ihre IT-Infrastruktur (Hardware und Software) künftig qua Gesetz datenschutzkonform ausgestalten und sich ggf. sogar neueste Technik anschaffen, um den Datenschutz im Unternehmen lückenlos zu gewährleisten.

Ferner wird den Unternehmen eine neue Art der Transparenz- und Informationspflicht gegenüber den Betroffenen, deren personenbezogene Daten sie gespeichert haben, auferlegt.

Insbesondere Webseiten-Betreiber und dabei vor allem die Onlineshop-Betreiber sollten ihre aktuelle Datenschutzerklärung überprüfen und ggf. überarbeiten lassen.

Die Betroffenen sollen verbesserten Zugang zu ihren eigenen Daten haben. Ferner steht ihnen nunmehr ein gesetzlich verankertes Recht auf Vergessen gegenüber den Unternehmen zu.

Die DSGVO gilt bei Verträgen mit EU-Bürgern auch unmittelbar für Unternehmen aus dem nicht-europäischen Ausland. Somit müssen sich Firmen wie Twitter, Facebook, Google und Co auch an diese EU-Norm halten. Insoweit bedeutet dies eine Verbesserung der datenschutzrechtlichen Situation der Nutzer internationaler sozialer Netzwerke.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie umfassend zu den Neuerungen der DSGVO und des BDSG (neu).

Beim Datenschutz handelt es sich um ein sensibles Thema, das bereits vor einiger Zeit die Datenschützer auf den Plan gerufen hat. Unternehmen werden von staatlicher Seite vermehrt auf die Einhaltung des Datenschutzrechts ihrer Mitarbeiter, Kunden und Geschäftpartner überprüft. Jede natürliche Person und jedes Unternehmen kann Inhaber vom Datenschutzrecht sein. Ferner müssen sie die Datenschutzrechte Dritter, insbesondere deren personenbezogene Daten achten.

Wir helfen Ihnen, Ihr Unternehmen und Ihren Internetauftritt im Hinblick auf das Thema Datenschutz rechtssicher zu organiseren und zu gestalten. Hierzu gehören die Beratung zu den Bestimmungen des BDSG - Bundesdatenschutzgesetz - gleichermaßen wie die Erstellung von Datenschutzerklärungen, Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung, Fernwartung, Hinweise zum Thema Datenschutzbeauftragter und entsprechende Schulungen von Mitarbeitern.

Beim Datenschutzrecht steht der Schutz personenbezogener Daten im Hinblick auf deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Mittelpunkt. Vermieden werden sollen der Missbrauch beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Zum Gegenstand des Datenschutzrechts gehören neben der reinen EDV-Technik und dem eigenen Internetauftritt, unter anderem Themen wie Videoaufnahmen, GPS, Maut, Internet-, TK- und Telefonüberwachung sowie Kundenbindungsprogramme und Gesundheitskarten.