Die meisten Unternehmen, Freiberufler, Vereine und Verbände wählen für ihren Außenauftritt die Internetpräsenz. Internetseiten dürfen keine Inhalte aufweisen, die gegen geltendes Recht verstoßen, wie beispielsweise das Telemediengesetz TMG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB, das Markengesetz MarkenG, Das Urheberrechtsgesetz UrhG, das Bundesdatenschutzgesetz BDSG, das Bürgerliche Gesetzbuch BGB, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit), die Preisangabenverordnung PAngV, die Verpackungsverordnung VerpackV, das Batteriegesetz BattG sowie die sich auf dem Gebiet des IT-Recht ständig ändernde Rechtsprechung.
Bei der rechtlich zulässigen Gestaltung einer Internetseite ist beispielsweise darauf zu achten, dass eine Datenschutzerklärungn und ein Impressum vorhanden sind. Nicht nur bei Unternehmenswebseiten müssen die so genannten Pflichtangaben vollständig aufgelistet sein. Gleiches gilt für Internetseiten von Vereinen, Verbänden, Freischaffenden und alle anderen Webportale mit redaktionellem Inhalt. Auch beim Setzen von Links ist einiges zu beachten. Der Webseitenbetreiber kann sich nicht ohne weiteres mit Hilfe so genannter Disclaimer einer Haftung entziehen, sollte eine der verlinkten Seiten doch einmal haftungsrechtlich relevante Themen beinhalten.
Wir überprüfen Ihre Internetseite auf mögliche Verstöße gegen bestehendes Recht und werfen einen Blick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Pflichtangaben, Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Widerrufsbelehrung, Musterwiderrufsformular, Datenschutzerklärung, Nutzungsbestimmungen, FAQs und weiterer dort vorgenommener Erklärungen, um Sie vor Abmahnungen bestmöglich zu schützen