Für freie Erfinder und mittelständische Unternehmen bieten wir eine umfangreiche Beratung zu den Fragen, ob eine Idee grundsätzlich durch ein technisches Schutzrecht gesichert werden kann und auf welchem Weg ein solcher Schutz erlangt werden kann. Falls die Erteilung eines Patentes oder Gebrauchsmusters nicht möglich sein sollte, zeigen wird die Möglichkeiten auf, mit denen die Innovation dennoch bestmöglich vor Nachahmung geschützt werden kann.
Hierbei ist auch von besonderem Interesse, welche Förderungen für ein Eintragungsverfahren beanprucht werden können. So können die Kosten beispielsweise durch Verfahrenskostenhilfe oder eine Lizenzbereitschaftserklärung reduziert werden. Auch gibt es für Schüler und Studenten spezielle Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.
Weiterhin beraten wir Unternehmer und Angestellte zu allen Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts. Sofern ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung macht, ist diese gegenüber dem Arbeitgeber zu melden. Dieser kann die Erfindung sodann in Anspruch nehmen, wofür er dem Erfinder jedoch eine angemessene Vergütung zu zahlen hat. Wir geben für Sie alle Erklärungen in der gesetzlich vorgeschrieben Form ab und erstellen Ihnen die relevanten Verträge wie beispielsweise eine Vergütungsvereinbarung.