Unzulässigkeit einer kurzfristigen Call-by-Call-Modemeinwahl

Wer Internetdienstleistungen zu besonders günstigen "Tarifen" anbietet, die der Kunde so verstehen muss, dass nach entsprechender Programmierung des Modems durch automatische Anwahl einer Call-by-Call-Vorwahl zu einem günstigen Tarif im Internet gesurft werden kann, dann jedoch kurzfristig (stündlich/täglich) diese Rufnummern wechseln und unter der alten Vorwahl deutlich erhöhte Entgelte nimmt, so dass der Kunde seinen Internet-Anschluss fortwährend überprüfen müsste um sich einen günstigen Verbindungspreis zu sichern, macht sich wegen Betrugs strafbar.
Die im streitgegenständlichen Verfahren vom Call-by-Call-Dienstleister im Internet  wiedergegebenen und auch die zum Zeitpunkt der  „Tarifeinrichtung“ angegebenen Preise und deren mögliche Änderungen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis einbezogen. Sie halten einer Kontrolle durch das AG Kempten jedoch nicht stand. Das Anbieten der Einrichtung eines "Tarifs", der in Wirklichkeit kein Tarif ist, sondern nur das Einrichten einer Nummer, hinter der täglich oder stündlich wechselnde Angebotspreise stehen, stellt einen hinter den Worten "Tarif" und "Einrichten" versteckten geheimen Änderungsvorbehalt des Verwenders bezüglich des zu zahlenden Preises dar. Darüber hinaus verstößt ein entsprechendes Geschäftsgebaren gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Zwar stellt jeder der Einwahlvorgänge einen eigenen Vertrag dar. Diese „Einzel“-Verträge sind aber alle über das Angebot eine Nummer für „günstige Internetverbindungen einrichten zu können, hinter der ein Tarif steht“, untrennbar in einem Dauerschuldverhältnis miteinander verbunden. Auch zielt die Vertragsgestaltung darauf ab, Verbraucher mit Billigpreisen anzulocken, die jedoch auf einer vorsätzlichen Täuschung des Kunden beruhen. Zudem verstößt ein entsprechendes Rechtsgeschäft  gegen die guten Sitten. Wenn eine Leistung kaufmännisch richtig kalkuliert ist, sind Preise, die sodann das 50- bis 60-fache betragen, als Wucher anzusehen.